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Teil­nah­me­be­din­gun­gen für Insta­gram Gewinn­spiel

1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter

(1) Diese Teil­nah­me­be­din­gun­gen regeln die Bedin­gun­gen für eine Teil­nah­me an dem Gewinn­spiel sowie gege­be­nen­falls erfor­der­li­che Rech­te­über­tra­gun­gen. Die Beschrei­bung und der Ablauf des jewei­li­gen Gewinn­spiels erfol­gen im Rahmen der jewei­li­gen Gewinn­spiel­ak­ti­on auf dem Insta­gram Kanal von Swiss Eye Inter­na­tio­nal.

(2) Ver­an­stal­ter des Gewinn­spiels ist Swiss Eye Inter­na­tio­nal GmbH, Nord West-Ring 14, 32832 August­dorf in Deutsch­land.

(3) Mit Teil­nah­me an dem jewei­li­gen Gewinn­spiel werden diese Teil­nah­me­be­din­gun­gen ange­nom­men.

(4) Das Gewinn­spiel steht in keiner Ver­bin­dung zu Face­book oder Insta­gram, es wird weder von Face­book oder Insta­gram gespon­sert, unter­stützt noch orga­ni­siert.

2. Teilnahme

(1) Teil­nah­me­be­rech­tigt am Gewinn­spiel sind alle, die das 18. Lebens­jahr voll­endet und ihren Wohn­sitz in Europa haben. Aus­ge­schlos­sen sind Mit­ar­bei­ter von Swiss Eye Inter­na­tio­nal GmbH sowie ver­bun­de­ner Unter­neh­men sowie Ange­hö­ri­ge solcher Mit­ar­bei­ter und deren Ver­wand­te. Die Teil­nah­me mit gefälsch­ten Iden­ti­tä­ten oder mit Iden­ti­tä­ten von Dritten ist nicht erlaubt.

(2) Teil­nah­me­be­rech­tig­te können an dem Gewinn­spiel teil­neh­men, indem sie das Gewinn­spiel-Posting liken („Gefällt-mir“ klicken), dem Insta­gram Kanal folgen („Folgen“ Button klicken) und einen Kom­men­tar mit dem Hashtag #swisseye_tactical_moments kom­men­tie­ren (kom­men­tie­ren Icon klicken und mit Senden bestä­ti­gen).

(3) Die Teil­nah­me ist bis zum 07.08.2022 möglich.

3. Gewinne und Gewinnbenachrichtigung

(1) Unter allen teil­nah­me­be­rech­tig­ten Teil­neh­mern ver­lo­sen wir eine Night­hawk Brille inklu­si­ve Head­band.

(2) Die Gewin­ner werden inner­halb einer Woche nach Teil­nah­me­schluss unter allen teil­nah­me­be­rech­tig­ten Teil­neh­mern per Zufalls­prin­zip ermit­telt. Die Gewin­ner werden per Insta­gram-Kom­men­tar-Funk­ti­on oder in einem geson­der­ten Posting benach­rich­tigt und auf­ge­for­dert, eine E‑Mail an eine dort ange­ge­be­ne E‑Mail-Adresse zu senden, in der die per­sön­li­chen Daten ord­nungs- und wahr­heits­ge­mäß voll­stän­dig über­mit­telt werden. Diese Angaben dienen der Über­sen­dung des Gewinns.

(3) Geht von einem Gewin­ner inner­halb der ange­ge­be­nen Frist keine E‑Mail bei uns ein, erlischt der Gewinn­an­spruch. Wir sind in diesem Fall berech­tigt, eine Ersatz­aus­lo­sung durch­zu­füh­ren.

(3) Je Teil­neh­mer ist nur ein Gewinn möglich.

(4) Der Gewinn ist weder über­trag­bar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar aus­ge­zahlt werden.

(5) Sofern Umstän­de ein­tre­ten, die wir nicht zu ver­tre­ten haben, akzep­tiert der jewei­li­ge Gewin­ner einen ange­mes­se­nen Ersatz­ge­winn. Solche nicht zu ver­tre­ten­den Umstän­de sind ins­be­son­de­re solche, die bei den Spon­so­ren der Gewinne liegen.

(6) Die Gewinne werden dem Gewin­ner per Post an die ange­ge­be­ne Anschrift gesen­det. Mit Über­ga­be des Gewinns an eine Trans­port­per­son geht die Gefahr auf den Gewin­ner über. Für Lie­fer­schä­den sind wir nicht ver­ant­wort­lich.

4. Nutzungsrechtseinräumung

(1) Der Teil­neh­mer garan­tiert, Inhaber der erfor­der­li­chen Rechte an den ggf. im Rahmen des Gewinn­spiels hoch­ge­la­de­nen bzw. ver­link­ten Fotos zu sein. Ist der Teil­neh­mer nicht allei­ni­ger Urheber oder Rech­te­inha­ber, erklärt er aus­drück­lich, über die für die Teil­nah­me am Gewinn­spiel erfor­der­li­chen Rechte zu ver­fü­gen.

(2) Der Teil­neh­mer räumt uns an dem von ihm ggf. ver­wen­de­ten Foto nach­fol­gen­de ein­fa­che, zeit­lich und räum­lich unbe­grenz­te aber nicht exklu­si­ve Nut­zungs­rech­te ein:

  • das Recht zur Spei­che­rung des Fotos auf einem Server;
  • das Recht, das Foto der Öffent­lich­keit ganz oder teil­wei­se über Insta­gram und unseren Web­sites (ins­be­son­de­re www.swisseye.com) zugäng­lich zu machen;
  • das Recht, das Foto zur Bewer­bung unserer Pro­duk­te zu nutzen;
  • das Recht zur Bear­bei­tung des Fotos, wobei das Bild nicht ver­frem­det werden darf.

(3) Wir werden bei der Ver­wen­dung des Bildes in geeig­ne­ter Weise den Urheber kennt­lich machen, soweit dies unter Berück­sich­ti­gung der kon­kre­ten Ver­wen­dungs­form tunlich ist.

(4) Mit der Annahme des Gewinns willigt der Gewin­ner ein, dass wir seinen Namen zu Wer­be­zwe­cken ver­wen­den dürfen.

5. Haftung und Freistellung

(1) Sofern der Teil­neh­mer Fotos hoch­lädt, garan­tiert der Teil­neh­mer, dass er keine Inhalte über­sen­den wird, deren Bereit­stel­lung, Ver­öf­fent­li­chung oder Nutzung gegen gel­ten­des Recht oder Rechte Dritter ver­stößt.

(2) Der Teil­neh­mer stellt uns von Ansprü­chen Dritter gleich welcher Art frei, die aus der Rechts­wid­rig­keit von Fotos resul­tie­ren, die der Teil­neh­mer ver­wen­det hat. Die Frei­stel­lungs­ver­pflich­tung umfasst auch die Ver­pflich­tung, den Ver­an­stal­ter von Rechts­ver­tei­di­gungs­kos­ten (z.B. Gerichts- und Anwalts­kos­ten) voll­stän­dig frei­zu­stel­len.

(3) Mit der Teil­nah­me am Gewinn­spiel stellt der Teil­neh­mer Face­book und Insta­gram von jeder Haftung frei.

6. Ausschluss

(1)  Ein Verstoß gegen diese Teil­nah­me­be­din­gun­gen berech­tigt uns, den jewei­li­gen Teil­neh­mer von der Teil­nah­me aus­zu­schlie­ßen. Dies gilt ins­be­son­de­re, wenn der Teil­neh­mer falsche Angaben macht oder ver­wen­de­te Fotos oder andere Inhalte (z.B. Kom­men­ta­re) gel­ten­des Recht oder Rechte Dritter ver­let­zen. Glei­ches gilt bei Kom­men­ta­ren, die als gewalt­ver­herr­li­chend, anstö­ßig, beläs­ti­gend oder her­ab­wür­di­gend ange­se­hen werden können oder in sons­ti­ger Weise gegen das gesell­schaft­li­che Anstands­ge­fühl ver­sto­ßen.

(2) Handelt es sich bei dem aus­ge­schlos­se­nen Teil­neh­mer um einen bereits aus­ge­los­ten Gewin­ner, kann der Gewinn nach­träg­lich aberkannt werden.

7. Vorzeitige Beendigung sowie Änderungen

Wir behal­ten uns das Recht vor, das Gewinn­spiel jeder­zeit, auch ohne Ein­hal­tung von Fristen, ganz oder teil­wei­se vor­zei­tig zu beenden oder in seinem Verlauf abzu­än­dern, wenn es aus tech­ni­schen (z.B. Com­pu­ter­vi­rus, Mani­pu­la­ti­on von oder Fehler in Software/Hardware) oder recht­li­chen Gründen (z.B. Unter­sa­gung durch Face­book, Insta­gram) nicht möglich ist, eine ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Gewinn­spiels zu garan­tie­ren.

8. Datenschutz

Durch den EuGH-Vor­ab­ent­scheid sind wir gemein­sa­me mit Face­book für die Erhe­bung, Ver­ar­bei­tung und Nutzung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten der Teil­neh­mer ver­ant­wort­lich. Über die Ver­wen­dung Ihrer Daten durch Face­book können wir keine Garan­tiert bzw. Ver­ant­wort­lich­kei­ten geben.Mehr erfah­ren Sie unter https://www.facebook.com/legal/terms/page_controller_addendum

Wir werden die Angaben zur Person des Teil­neh­mers sowie seine sons­ti­gen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nur im Rahmen der gesetz­li­chen Bestim­mun­gen des Daten­schutz­rech­tes ver­wen­den. Wir werden die Infor­ma­tio­nen nur inso­weit spei­chern, ver­ar­bei­ten und nutzen, soweit dies für die Durch­füh­rung des Gewinn­spiels erfor­der­lich ist bzw. eine Ein­wil­li­gung des Teil­neh­mers vor­liegt. Dies umfasst auch eine Ver­wen­dung zur Aus­übung der ein­ge­räum­ten Nut­zungs­rech­te. Die Daten werden aus­schließ­lich zur Durch­füh­rung des Gewinn­spiels ver­wen­det.

Der Teil­neh­mer kann jeder­zeit Aus­kunft über die zu seiner Person gespei­cher­ten Daten ver­lan­gen. Im Übrigen gilt unsere Daten­schutz­er­klä­rung ent­spre­chend, die unter https://swisseye.com/de/datenschutzerklaerung/ abruf­bar ist.

9. Schlussbestimmungen

(1) Sollten die Teil­nah­me­be­din­gun­gen unwirk­sa­me Rege­lun­gen ent­hal­ten, bleibt die Wirk­sam­keit der Bedin­gun­gen im Übrigen unbe­rührt.

(2) Es gilt deut­sches Recht. Ein Rechts­weg zur Über­prü­fung der Aus­lo­sung ist aus­ge­schlos­sen.